Forderungen (Zivilklagen)
Formulare sind bei jedem Friedensrichteramt erhältlich oder via Internet unter Download abrufbar.
Wie kann eine Geldforderung eingeklagt werden?
Örtliche Zuständigkeit: Wo muss die Klage eingereicht werden?
Soweit nicht ein besonderer Gerichtsstand vereinbart wurde, sind Klagen am Wohnsitz des Beklagten – gegen juristische Personen an deren Sitz – zu erheben.
Konsumentenrechtliche Klagen können ausser am Wohnsitz des Beklagten vom Konsumenten (nicht aber vom Verkäufer) auch am eigenen Wohnsitz eingeleitet werden.
Formalitäten: Was muss eingereicht werden?
Das Formular für die Klageeinleitung soll vollständig ausgefüllt werden mit Namen, Adressen und Telefon/Fax-Nr. vom Kläger und Beklagten sowie dem Streitwert (Geldbetrag nebst allfälligem Verzugszins und Nebenkosten).
Eine vorgängige Betreibung ist nicht notwendig, falls jedoch bereits betrieben wurde, so ist der Zahlungsbefehl beizulegen.
Eine kurze Begründung unter Beilage von entsprechenden Belegen (Bestellung, Rechnung, Mahnungen, Korrespondenz etc.) kann dazu beitragen, die örtliche Zuständigkeit zu prüfen und die Verhandlung besser vorbereiten zu können.
05.10
Verfahrenablauf bei zivilrechtlichen Klagen
(Sühnverfahren/Prozessverfahren)
Bei Forderungsklagen
nach vorgängiger Betreibung mit Rechtsvorschlag oder direkt
Klageeinleitung
beim Friedensrichter
Vorladung der Parteien
Sühnverhandlung / Prozessverhandlung
Einigung
Die Einigung wird vom Friedensrichter | keine Einigung
|
Zu beachten:
Wenn keine Gerichtsstandsvereinbarung vorliegt, sind die Klagen normalerweise am Wohnsitz, beziehungsweise am Geschäftssitz der beklagten Partei, einzureichen.
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind grundsätzlich dem gleichen Verfahrensablauf unterworfen.
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten können ausser am Wohnsitz des Beklagten auch am Ort, an dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet, eingeleitet werden.
Im Prozessverfahren kann der Friedensrichter zusätzlich Zeugen einvernehmen, Augenscheine und/oder Ortsbesichtigungen durchführen oder Expertisen anordnen.



