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    Örtliche Zuständigkeit:

    Erbrechtliche Klagen, z.B. Testamentsanfechtung, Erbteilung etc., sind am Ort des letzten Wohnsitzes des Erblassers zu erheben.


    Formalitäten:

    Der Klage ist die Verfügung des Einzelrichters beizulegen. Fristen beachten!

    07.08