Erbrechtliche Klagen
Örtliche Zuständigkeit:
Erbrechtliche Klagen, z.B. Testamentsanfechtung, Erbteilung etc., sind am Ort des letzten Wohnsitzes des Erblassers zu erheben.
Formalitäten:
Der Klage ist die Verfügung des Einzelrichters beizulegen. Fristen beachten!
07.08

