Prozessverhandlungen
Der Friedensrichter entscheidet als Richter endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bei einem Streitwert bis und mit CHF 500.00.
Ausnahmen
Der Friedensrichter ist nicht zuständig bei:
- arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im Bezirk Zürich und in der Stadt Winterthur.
Klagen sind dort direkt an die örtlichen Arbeitsgerichte zu richten.
Ausnahme bei Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Klagen sind direkt an die zuständige Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtangelegenheiten am jeweiligen Bezirksgericht zu richten.

