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  • Karin Fein, Adliswil,
    nimmt Stellung zum Thema Entlöhnung

    Karin Fein, Friedensrichterin in Adliswil, nimmt in ihrem Antrag an die Gemeinde u.a. Stellung zum Thema künftige Entlöhnung. Wir danken Karin Fein, dass wir diese interessanten Präzisierungen (ohne auf die Gemeinde Adliswil bezogenen Spezifikationen) veröffentlichen dürfen. ph

    Grundlage des Vorschlages des Friedensrichterverbandes

    Die Ausgangslage und die Gründe, welche zur Änderung der Entlöhnung des Friedensrichteramtes führen, wurden vom Verband der Friedensrichterinnen und Friedensrichter im Kanton Zürich am 8.8.2010 zusammengefasst und in Form von Richtlinien und Empfehlungen an die Gemeinden adressiert. Zur Frage nach der Funktionenanalyse für die Festlegung der Lohnklasse erscheint mir eine Ergänzung des Grundsatzpapiers allerdings sinnvoll: Der Verbands-Vorschlag basiert auf folgenden Überlegungen, zu denen auch eine Analyse vorgenommen wurde.

    -           Eine Einstufung durch Vergleich mit Funktionen auf Gemeindeebene vorzunehmen, würde dem Prinzip der Gewaltentrennung widersprechen. Das Bezirksgericht und der Friedensrichter sind die Judikative auf Gemeindeebene. Der Friedensrichter ist auch nach Einführung der neuen ZPO die Judikative auf unterster Ebene. Aus diesem Grunde wurden bei der vorgenommenen Analyse die Friedensrichteraufgaben mit adäquaten Funktionen bei den Bezirksgerichten verglichen.

    -           Die vom Verband vorgeschlagenen Lohnklassen entsprechen deshalb denen von Laienrichtern am Bezirksgericht resp. von Bezirksgerichtsschreibern. 

    Persönlich möchte ich noch folgende Aspekte in die Überlegungen zur Vernehmlassung im Kreis der Gemeindeschreiber einfliessen lassen

    -           Das Friedensrichteramt ist eine sehr spannende und interessante Tätigkeit. Sie erfordert viel persönlichen und administrativen Einsatz sowie die Bereitschaft, sachlichen Fragen auf den Grund zu gehen und dabei die emotionalen Hintergründe der Parteien zu erkennen und zu respektieren. Bei einer erfolgreichen Tätigkeit der Friedensrichter werden die Bezirksgerichte massiv entlastet - die Erledigung mittels Vergleich, Rückzug oder Anerkennung beim Friedensrichter liegt im kantonalen Schnitt bei ungefähr 50 % der Fälle. Die Entlöhnung sollte so angesetzt sein, dass auch Kandidaten und Kandidatinnen mit einer qualifizierten Ausbildung und entsprechender Lebenserfahrung weiterhin die Motivation haben, sich für dieses Amt zur Verfügung zu stellen.

    -           Dass sich viele kleinere Gemeinden zwar einen eigenen, aber zu schlechteren Arbeitskonditionen eingesetzten Friedensrichter leisten wollen, könnte sich kontraproduktiv auswirken. Ein Zusammenschluss von kleinen Ämtern in Zweckverbänden mit einem vertretbaren Pensum, welches auch die notwendige Erfahrung und Qualifikation des Amtsinhabers gewährleistet, wäre bei der Organisation der Friedensrichterämter - auch aus wirtschaftlichen Gründen - der sinnvollere Weg. Der Entscheid liegt selbstverständlich bei den einzelnen Gemeinden.

    Karin Fein, Friedensrichterin Adliswil
    24.08.2010 (31.08.2010 ph)


    Weiterbildung: Arbeitsrecht

    Ab 1.1.2011 sind die Friedensrichterinnen und Friedensrichter der Städte Zürich und Winterthur ebenfalls Schlichtungsbehörde in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.

    In einer ersten Phase bietet der Kantonalverband diesen Ämtern eine 2x halbtägige Weiterbildung am Donnerstag, 11.1.2010, vorm...

    Ab 1.1.2011 sind die Friedensrichterinnen und Friedensrichter der Städte Zürich und Winterthur ebenfalls Schlichtungsbehörde in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.

    In einer ersten Phase bietet der Kantonalverband diesen Ämtern eine 2x halbtägige Weiterbildung am Donnerstag, 11.1.2010, vormittags und am Donnerstag, 25.11.2010, nachmittags, an.
    Ort: Bildungszentrum Werd, Zürich.
    weitere Angaben unter:

    Anfangs 2011 (genaues Datum folgt) steht das gleiche Seminar allen Friedensrichterinnen und Friedensrichter des Kantons Zürich offen.
    Ort ist noch nicht definitiv.


    ZPO: Die wichtigsten Veröffentlichungen aktuell

    Auf den 1. Januar 2011 wird die Schweizerische ZPO in Kraft treten. Die Schulthess Juristische Medien AG hat mit Stand 31.05.2010 die wichtigsten Titel und Arbeitsinstrumente  zusammengestellt und veröffentlicht unter:

    Auf den 1. Januar 2011 wird die Schweizerische ZPO in Kraft treten. Die Schulthess Juristische Medien AG hat mit Stand 31.05.2010 die wichtigsten Titel und Arbeitsinstrumente  zusammengestellt und veröffentlicht unter:

    www.schulthess.com/buchshop/fachkatalog/aktuell-neu/zivilprozessordnung

    Die Liste wird ab 01.06.2010 ständig aktualisiert!

     

     


    Bilder GV 2009

    Die Generalversammlung fand am 23.10.2009 in Uster statt.

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